Prüffristen für IT- und OT-Sicherheit in der Produktion

Prüf- und Kontrollfristen · Qualität, IT & Prozesssicherheit

Für die meisten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen schreibt kein Gesetz ein festes Prüfintervall vor. Das BSI-Gesetz verlangt von NIS-2-Einrichtungen wirksame Maßnahmen und Verfahren zur Bewertung ihrer Wirksamkeit, der IT-Grundschutz des BSI fordert „regelmäßige“ Tests und Überprüfungen. Welche Abstände angemessen sind, legen Sie anhand Ihrer Risikoanalyse fest. Diese Seite zeigt, welche Kontrollen sich in Produktionsbetrieben bewährt haben, welche Werte das BSI empfiehlt und wo Zertifizierungsregeln feste Zyklen vorgeben – mit Blick auf die Besonderheiten der OT, in der Patches, Scans und Tests nur abgestimmt mit dem laufenden Betrieb möglich sind.

  • 7 Prüfgegenstände
  • Inhalt geprüft: 18.10.2026

Was ist OT-Security?

OT-Security (Operational Technology Security) umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Steuerungen, Leitsystemen, Bedienpanels, Antrieben, Sensoren und Industrienetzen vor Angriffen und Fehlbedienung. Anders als in der Büro-IT stehen Verfügbarkeit und funktionale Sicherheit an erster Stelle; die Systeme laufen oft jahrzehntelang und lassen sich nicht beliebig aktualisieren oder neu starten.

Prüffristen IT- und OT-Sicherheit auf einen Blick

PrüfgegenstandPrüfung und FristWer prüft
Datensicherung und WiederherstellungstestWiederherstellungstest (Restore): regelmäßig – üblich: mindestens jährlich je kritischem System, für zentrale Systeme häufiger sowie nach Änderungen der Sicherungstechnik GBUErfolg der Sicherungsläufe prüfen (Protokolle, Fehlermeldungen): nach jedem Sicherungslauf, in der Regel täglich KontrolleSicherung von Steuerungsprogrammen und Anlagenkonfigurationen aktualisieren: nach jeder Programm- oder Parameteränderung KontrolleIT- bzw. OT-Betrieb gemeinsam mit den Fachverantwortlichen der AnwendungIT-BetriebInstandhaltung, Automatisierungstechnik
Schwachstellenmanagement und PenetrationstestsPenetrationstest: regelmäßig – üblich: jährlich für extern erreichbare Systeme und Fernwartung, zusätzlich nach wesentlichen Änderungen GBUSchwachstellenscan: regelmäßig – in der Büro-IT häufig monatlich oder kontinuierlich, in Produktionsnetzen bevorzugt passiv und nach Abstimmung GBUSicherheitshinweise von Herstellern und CERT-Bund für inventarisierte Komponenten auswerten: laufend – feste Sichtung z. B. wöchentlich, kritische Warnungen sofort Kontrollequalifizierte interne Fachleute oder externe Prüfdienstleister; in der OT nur abgestimmt mit Betrieb und AnlagenherstellerIT-Sicherheit bzw. OT-SicherheitsverantwortlicheIT-/OT-Sicherheitsverantwortliche
Benutzerkonten, Berechtigungen und FernwartungszugängeRezertifizierung von Benutzerkonten und Berechtigungen: regelmäßig – üblich: jährlich, für privilegierte Konten und externe Zugänge halbjährlich; bei Austritt oder Rollenwechsel sofort GBUÜberprüfung der Firewall-Regeln und Fernwartungszugänge: regelmäßig – üblich: jährlich sowie nach Anlagen- oder Netzänderungen GBUKonten ausgeschiedener Beschäftigter und Dienstleister sperren: am letzten Arbeitstag bzw. bei Vertragsende KontrolleIT-/OT-Betrieb gemeinsam mit den fachlich verantwortlichen FührungskräftenNetzwerk- bzw. OT-SicherheitsverantwortlichePersonalabteilung, IT-Betrieb
Sensibilisierung und Schulung der BeschäftigtenSensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit: bei Einstellung und danach jährlich (BSI-Empfehlung) RichtwertLernerfolg messen, z. B. durch Phishing-Simulation oder Kurztest: regelmäßig – z. B. halbjährlich KontrolleArbeitgeber, durchgeführt durch Informationssicherheitsbeauftragte oder externe AnbieterInformationssicherheitsbeauftragte
IT/OT-Notfallplan und WiederanlaufübungTest und Übung des OT-Notfall- und Wiederanlaufplans: regelmäßig und nach jeder größeren Änderung – üblich: jährlich, z. B. als Planspiel mit Wiederherstellungstest einer Anlage GBUNotfallkontakte und Offline-Unterlagen aktualisieren (Dienstleister, Anlagenhersteller, Behörden): bei jeder Änderung, spätestens bei der nächsten Übung prüfen KontrolleNotfallteam aus Geschäftsleitung, IT, Produktion und InstandhaltungInformationssicherheitsbeauftragte
ISMS-Audits: ISO/IEC 27001 und TISAXÜberwachungsaudit ISO/IEC 27001: jährlich innerhalb des dreijährigen Zertifizierungszyklus RegelwerkRezertifizierung ISO/IEC 27001: alle 3 Jahre vor Ablauf des Zertifikats RegelwerkTISAX-Assessment: Ergebnisse bis zu 3 Jahre gültig – Erneuerung mindestens 12 Monate vor Ablauf einleiten RegelwerkInternes ISMS-Audit: in geplanten Abständen – üblich: jährlich GBUManagementbewertung des ISMS: jährlich (Erwartung der Zertifizierungsstellen) Kontrolleakkreditierte Zertifizierungsstelleakkreditierte Zertifizierungsstellevon der ENX Association zugelassener Prüfdienstleisterunabhängige interne oder beauftragte externe AuditorenGeschäftsleitung
OT-Asset-Inventar und OT-RisikobeurteilungÜberprüfung von Inventar und OT-Risikobeurteilung: regelmäßig – üblich: jährlich sowie vor wesentlichen Anlagen- oder Netzänderungen GBUNeue oder geänderte Komponenten ins Inventar übernehmen: bei jeder Inbetriebnahme, jedem Tausch und jeder Firmware-Änderung KontrolleSupport-Ende (End of Life) kritischer Komponenten überwachen: jährlich KontrolleOT-Sicherheitsverantwortliche mit Automatisierungstechnik und InstandhaltungInstandhaltung, AutomatisierungstechnikOT-Sicherheitsverantwortliche, Einkauf
Was bedeutet die Einordnung?
Regelwerk Vorgabe im Regelwerk
Die Frist stammt aus einer Technischen Regel (TRBS, ASR, TRGS, AMR), einer DGUV Regel oder Norm. Wer abweicht, muss eine gleichwertige Sicherheit nachweisen.
Richtwert Richtwert
Bewährter Erfahrungswert. Die tatsächliche Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest – bei hoher Beanspruchung kürzer, bei nachweislich geringer Fehlerquote ggf. länger.
GBU Nach Gefährdungsbeurteilung
Keine Frist in Vorschriften oder Regeln. Sie legen Art, Umfang und Frist selbst fest und dokumentieren die Begründung (BetrSichV § 3 Abs. 6).
Kontrolle Kontrolle durch Beschäftigte
Sicht- und Funktionskontrollen vor oder während der Arbeit durch Benutzer bzw. unterwiesene Beschäftigte – sie ergänzen die Prüfung, ersetzen sie aber nicht.

Die Prüfgegenstände im Detail

Datensicherung und Wiederherstellungstest

Sicherungen von ERP, MES und Servern sowie von Steuerungsprogrammen, Projektdateien, Rezepturen und Anlagenkonfigurationen.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Wiederherstellungstest (Restore)regelmäßig – üblich: mindestens jährlich je kritischem System, für zentrale Systeme häufiger sowie nach Änderungen der SicherungstechnikNach GefährdungsbeurteilungIT- bzw. OT-Betrieb gemeinsam mit den Fachverantwortlichen der AnwendungBSI IT-Grundschutz-Kompendium CON.3.A15; BSIG § 30 Abs. 2 Nr. 3 (für NIS-2-Einrichtungen)
Der Test muss zeigen, dass die Daten vollständig und in der festgelegten Zeit zurückgespielt werden können.
  • Kontrolle Erfolg der Sicherungsläufe prüfen (Protokolle, Fehlermeldungen) – nach jedem Sicherungslauf, in der Regel täglich (IT-Betrieb)
  • Kontrolle Sicherung von Steuerungsprogrammen und Anlagenkonfigurationen aktualisieren – nach jeder Programm- oder Parameteränderung (Instandhaltung, Automatisierungstechnik)
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Eine Datensicherung ist nur so gut wie ihre Wiederherstellung. Der IT-Grundschutz des BSI verlangt deshalb ausdrücklich regelmäßige Tests, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können. In der Produktion gehören dazu nicht nur Server und Datenbanken, sondern auch SPS-Programme, Projektdateien, Rezepturen, Roboterprogramme und Systemabbilder von Bedien- und Engineering-Stationen – samt passender Software-Versionen.

Eine feste Frist gibt es nicht. Praxisüblich ist ein dokumentierter Restore-Test mindestens einmal im Jahr für jedes kritische System, bei zentralen Systemen wie ERP oder MES auch häufiger. Mindestens eine Sicherung sollte offline oder unveränderbar und getrennt vom Produktionsnetz liegen, damit Ransomware sie nicht mitverschlüsselt.

Typischer Fehler: Die Sicherungssoftware meldet täglich „erfolgreich“, doch eine vollständige Rücksicherung wurde nie versucht – im Ernstfall fehlen Lizenzen, Schlüssel oder die Engineering-Software für eine alte Steuerung. Halten Sie den gemessenen Zeitbedarf fest und vergleichen Sie ihn mit der tolerierbaren Ausfallzeit.

Quellen: BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein CON.3 Datensicherungskonzept (Edition 2023) · Gesetze im Internet – BSIG § 30 Risikomanagementmaßnahmen

Schwachstellenmanagement und Penetrationstests

Auswertung von Herstellerhinweisen, Schwachstellenscans, Patch-Bewertung und Penetrationstests für IT, Fernwartung und Produktionsnetze.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Penetrationstestregelmäßig – üblich: jährlich für extern erreichbare Systeme und Fernwartung, zusätzlich nach wesentlichen ÄnderungenNach Gefährdungsbeurteilungqualifizierte interne Fachleute oder externe Prüfdienstleister; in der OT nur abgestimmt mit Betrieb und AnlagenherstellerBSIG § 30 Abs. 2 Nr. 5 und 6 (für NIS-2-Einrichtungen); BSI IT-Grundschutz OPS.1.1.3
Schwachstellenscanregelmäßig – in der Büro-IT häufig monatlich oder kontinuierlich, in Produktionsnetzen bevorzugt passiv und nach AbstimmungNach GefährdungsbeurteilungIT-Sicherheit bzw. OT-SicherheitsverantwortlicheBSIG § 30 Abs. 2 Nr. 5; BSI IT-Grundschutz OPS.1.1.3.A15
  • Kontrolle Sicherheitshinweise von Herstellern und CERT-Bund für inventarisierte Komponenten auswerten – laufend – feste Sichtung z. B. wöchentlich, kritische Warnungen sofort (IT-/OT-Sicherheitsverantwortliche)
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Schwachstellenmanagement gehört für NIS-2-Einrichtungen ausdrücklich zu den Pflichtmaßnahmen, und nach dem IT-Grundschutz müssen Patches zeitnah nach Veröffentlichung bewertet und priorisiert werden. Grundlage ist ein aktuelles Inventar mit Firmware- und Softwareständen, sonst lassen sich Herstellerhinweise gar nicht zuordnen.

Scans und Penetrationstests zeigen, ob Lücken tatsächlich ausnutzbar sind. Für extern erreichbare Systeme und Fernwartungszugänge hat sich ein jährlicher Penetrationstest bewährt, ergänzt um Tests nach größeren Änderungen. In Produktionsnetzen ist Vorsicht geboten: Aktive Scans können ältere Steuerungen stören. Dort werden bevorzugt passive Verfahren genutzt, aktive Tests nur in Wartungsfenstern und in Abstimmung mit Betrieb und Anlagenhersteller.

Typischer Fehler: Testberichte landen in der Schublade. Jede Feststellung braucht Priorität, Verantwortliche und Termin; für nicht patchbare Altsysteme sind kompensierende Maßnahmen wie Segmentierung oder strikte Zugangsbeschränkung festzulegen und zu befristen.

Quellen: BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement · BSI – NIS-2-Infopaket Risikomanagementmaßnahmen · Gesetze im Internet – BSIG § 30 Risikomanagementmaßnahmen

Benutzerkonten, Berechtigungen und Fernwartungszugänge

Überprüfung von Benutzer- und Administratorkonten, Rollen, Fernzugängen von Maschinenlieferanten und Firewall-Regeln an Zonengrenzen.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Rezertifizierung von Benutzerkonten und Berechtigungenregelmäßig – üblich: jährlich, für privilegierte Konten und externe Zugänge halbjährlich; bei Austritt oder Rollenwechsel sofortNach GefährdungsbeurteilungIT-/OT-Betrieb gemeinsam mit den fachlich verantwortlichen FührungskräftenBSI IT-Grundschutz ORP.4.A3 und IND.1.A7; BSIG § 30 Abs. 2 Nr. 9 (für NIS-2-Einrichtungen)
Überprüfung der Firewall-Regeln und Fernwartungszugängeregelmäßig – üblich: jährlich sowie nach Anlagen- oder NetzänderungenNach GefährdungsbeurteilungNetzwerk- bzw. OT-SicherheitsverantwortlicheBSI IT-Grundschutz IND.1 und OPS.1.2.5
  • Kontrolle Konten ausgeschiedener Beschäftigter und Dienstleister sperren – am letzten Arbeitstag bzw. bei Vertragsende (Personalabteilung, IT-Betrieb)
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Rechte, die niemand mehr braucht, sind ein Einfallstor: Konten ehemaliger Beschäftigter, Sammelkonten an Bedienpanels, dauerhaft offene VPN-Zugänge von Maschinenlieferanten oder Firewall-Freigaben aus einem längst abgeschlossenen Projekt. Der IT-Grundschutz verlangt, die Dokumentation der Benutzerkennungen und Rechteprofile regelmäßig mit dem tatsächlichen Stand und den aktuellen Aufgaben abzugleichen; für die OT fordert der Baustein IND.1 eine Berechtigungsverwaltung nach dem Minimalprinzip mit regelmäßiger Überprüfung.

Bewährt ist eine jährliche Rezertifizierung, bei der Führungskräfte die Rechte ihrer Mitarbeitenden bestätigen, sowie ein kürzerer Zyklus für Administratoren und externe Zugänge. Fernwartung sollte nur über eine zentrale Lösung mit personenbezogenen Konten und Multi-Faktor-Authentifizierung laufen und anlassbezogen freigeschaltet werden.

Typischer Fehler: Mobilfunkrouter in Maschinen umgehen die Firewall und tauchen in keinem Review auf. Nehmen Sie alle Fernzugänge ins Inventar auf.

Quellen: BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement · BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik · BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein OPS.1.2.5 Fernwartung

Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten

Awareness-Schulungen zu Phishing, Wechseldatenträgern, Fernwartungsanfragen und Meldewegen – für Büro, Produktion und Instandhaltung.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheitbei Einstellung und danach jährlich (BSI-Empfehlung)RichtwertArbeitgeber, durchgeführt durch Informationssicherheitsbeauftragte oder externe AnbieterBSIG § 30 Abs. 2 Nr. 7 (für NIS-2-Einrichtungen); BSI IT-Grundschutz ORP.3
Für NIS-2-Einrichtungen sind grundlegende Schulungen Pflicht; das jährliche Intervall ist eine Empfehlung des BSI.
  • Kontrolle Lernerfolg messen, z. B. durch Phishing-Simulation oder Kurztest – regelmäßig – z. B. halbjährlich (Informationssicherheitsbeauftragte)
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Viele Angriffe beginnen mit einer E-Mail, einem präparierten USB-Stick oder einem Anruf beim Schichtführer. Für NIS-2-Einrichtungen gehören grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen deshalb zu den gesetzlichen Mindestmaßnahmen. Das BSI empfiehlt, neue Mitarbeitende bei der Einweisung zu schulen und alle Beschäftigten jährlich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, ergänzt durch Kampagnen und Aushänge.

In der Produktion sollten die Inhalte auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein: Umgang mit Wechseldatenträgern an Anlagen, Verhalten bei Fernwartungsanfragen, Erkennen ungewöhnlicher Anlagenzustände und der Meldeweg bei Verdacht. Die Teilnahme ist mit Datum und Inhalt zu dokumentieren; organisatorisch lässt sie sich gut mit der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung verbinden.

Typischer Fehler: Schulungen erreichen nur die Büroarbeitsplätze, Schichtpersonal und Fremdfirmen bleiben außen vor. Messen Sie den Lernerfolg, etwa über Phishing-Simulationen, und passen Sie das Programm an die Ergebnisse an.

Quellen: BSI – NIS-2-Infopaket Schulungen · BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.3 Sensibilisierung und Schulung · Gesetze im Internet – BSIG § 30 Risikomanagementmaßnahmen

IT/OT-Notfallplan und Wiederanlaufübung

Übung des Notfallplans für Cyberangriffe: Netztrennung, Notbetrieb der Produktion, Wiederanlauf von Steuerungen, MES und ERP.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Test und Übung des OT-Notfall- und Wiederanlaufplansregelmäßig und nach jeder größeren Änderung – üblich: jährlich, z. B. als Planspiel mit Wiederherstellungstest einer AnlageNach GefährdungsbeurteilungNotfallteam aus Geschäftsleitung, IT, Produktion und InstandhaltungBSI IT-Grundschutz IND.1.A13 und DER.4.A10; BSIG § 30 Abs. 2 Nr. 2 und 3 (für NIS-2-Einrichtungen)
Beispielwerte des BSI-Standards 200-4 für Übungen und Funktionstests siehe Gruppe resilienz-lieferkette.
  • Kontrolle Notfallkontakte und Offline-Unterlagen aktualisieren (Dienstleister, Anlagenhersteller, Behörden) – bei jeder Änderung, spätestens bei der nächsten Übung prüfen (Informationssicherheitsbeauftragte)
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Nach einem Cyberangriff entscheidet die Vorbereitung darüber, ob die Produktion Stunden oder Wochen stillsteht. Ein OT-Notfallplan regelt, wer über Netztrennung, Anlagenstopp und Notbetrieb entscheidet, in welcher Reihenfolge Systeme wieder anlaufen und wie Steuerungen aus sauberen Sicherungen neu aufgesetzt werden. Der IT-Grundschutz verlangt, Notfallpläne regelmäßig und anlassbezogen zu testen und zu üben; für jede OT-Zone sollen sie nach größeren Änderungen getestet werden.

Bewährt hat sich ein jährliches Planspiel mit Geschäftsleitung, IT, Produktion und Instandhaltung, das den NIS-2-Meldeprozess einschließt, kombiniert mit einem praktischen Wiederherstellungstest an mindestens einer kritischen Anlage. Ergebnisse, Zeitbedarf und Mängel sind zu dokumentieren und in den Plan zu übernehmen.

Typischer Fehler: Der Wiederanlauf wird nur für die Büro-IT geübt. Ob die Linie ohne MES im Notbetrieb fertigen kann, wer Aufträge manuell freigibt und wie lange das Neuaufsetzen einer Steuerung dauert, zeigt sich erst im Test.

Quellen: BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik · BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein DER.4 Notfallmanagement

ISMS-Audits: ISO/IEC 27001 und TISAX

Interne Audits und externe Zertifizierungs- bzw. Assessmentzyklen von Informationssicherheits-Managementsystemen.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Überwachungsaudit ISO/IEC 27001jährlich innerhalb des dreijährigen ZertifizierungszyklusVorgabe im Regelwerkakkreditierte ZertifizierungsstelleDIN EN ISO/IEC 27001 i. V. m. ISO/IEC 17021-1 und ISO/IEC 27006
Rezertifizierung ISO/IEC 27001alle 3 Jahre vor Ablauf des ZertifikatsVorgabe im Regelwerkakkreditierte ZertifizierungsstelleDIN EN ISO/IEC 27001 i. V. m. ISO/IEC 17021-1 und ISO/IEC 27006
TISAX-AssessmentErgebnisse bis zu 3 Jahre gültig – Erneuerung mindestens 12 Monate vor Ablauf einleitenVorgabe im Regelwerkvon der ENX Association zugelassener PrüfdienstleisterTISAX-Prüfregeln der ENX Association auf Basis des VDA-Katalogs ISA
Nur für Unternehmen, deren Kunden – meist aus der Automobilindustrie – ein TISAX-Label verlangen.
Internes ISMS-Auditin geplanten Abständen – üblich: jährlichNach Gefährdungsbeurteilungunabhängige interne oder beauftragte externe AuditorenDIN EN ISO/IEC 27001, Abschnitt 9.2
  • Kontrolle Managementbewertung des ISMS – jährlich (Erwartung der Zertifizierungsstellen) (Geschäftsleitung)
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Ein ISMS nach ISO/IEC 27001 ist für NIS-2-Einrichtungen keine Pflicht, aber der verbreitetste Weg, Risikomanagement und Wirksamkeitsbewertung nachweisbar zu organisieren. Wie bei anderen Managementsystemen gilt ein dreijähriger Zyklus: Das Zertifikat bleibt nur gültig, wenn die Zertifizierungsstelle jährlich ein Überwachungsaudit durchführt und vor Ablauf die Rezertifizierung abgeschlossen ist. Intern verlangt die Norm Audits und Managementbewertungen in geplanten Abständen, in der Praxis jährlich.

Automobilzulieferer benötigen häufig ein TISAX-Label nach dem VDA-Katalog ISA. Die Ergebnisse sind bis zu drei Jahre gültig; empfohlen wird, die Erneuerung mindestens zwölf Monate vor Ablauf anzustoßen.

Typischer Fehler: Der Geltungsbereich umfasst nur die Verwaltung, die Produktion bleibt ausgeklammert. Für NIS-2 und für Kunden ist aber gerade die Absicherung der Werke relevant. Prüfen Sie bei jeder Rezertifizierung, ob der Geltungsbereich noch zum Risiko passt, und verknüpfen Sie das Auditprogramm mit Ihren OT-Maßnahmen.

Quellen: SECJUR – Überwachungsaudit: Ablauf im 3-Jahres-Zertifizierungszyklus · TÜV SÜD – TISAX: Informationssicherheit für die Automobilbranche

OT-Asset-Inventar und OT-Risikobeurteilung

Verzeichnis aller Steuerungen, Panels, Netzkomponenten und Fernzugänge mit Firmwarestand sowie Risikobewertung nach Zonen.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Überprüfung von Inventar und OT-Risikobeurteilungregelmäßig – üblich: jährlich sowie vor wesentlichen Anlagen- oder NetzänderungenNach GefährdungsbeurteilungOT-Sicherheitsverantwortliche mit Automatisierungstechnik und InstandhaltungBSIG § 30 Abs. 2 Nr. 1 (für NIS-2-Einrichtungen); BSI IT-Grundschutz IND.1; IEC 62443-3-2
  • Kontrolle Neue oder geänderte Komponenten ins Inventar übernehmen – bei jeder Inbetriebnahme, jedem Tausch und jeder Firmware-Änderung (Instandhaltung, Automatisierungstechnik)
  • Kontrolle Support-Ende (End of Life) kritischer Komponenten überwachen – jährlich (OT-Sicherheitsverantwortliche, Einkauf)
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Man kann nur schützen, was man kennt. Ein OT-Inventar erfasst Steuerungen, Bedienpanels, Industrie-PCs, Switches, Funkstrecken und Fernwartungsrouter mit Typ, Firmwarestand, Standort, Verantwortlichem und Kommunikationsbeziehungen. Darauf baut die Risikobeurteilung auf, die Anlagen nach Kritikalität für Personensicherheit, Umwelt und Lieferfähigkeit einstuft und Zonen mit passendem Schutzniveau bildet – so beschreibt es die Normenreihe IEC 62443.

Für NIS-2-Einrichtungen ist die Risikoanalyse Pflichtbestandteil der Maßnahmen; ein Prüfintervall nennt das Gesetz nicht. Bewährt ist eine jährliche Überprüfung sowie eine Aktualisierung vor jeder wesentlichen Änderung, etwa beim Anbinden einer Anlage an die Cloud oder bei einem Retrofit.

Typischer Fehler: Das Inventar entsteht einmal in einem Projekt und veraltet danach, weil Tausch und Firmware-Updates in der Instandhaltung nicht zurückgemeldet werden. Koppeln Sie die Pflege an Ihre Änderungs- und Instandhaltungsprozesse und beobachten Sie, bis wann Hersteller Sicherheitsupdates liefern.

Quellen: BSI – IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik · Gesetze im Internet – BSIG § 30 Risikomanagementmaßnahmen

Wer darf prüfen?
Sachkundiger
Begriff aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln. Gemeint ist eine Person mit Ausbildung und Erfahrung für das jeweilige Prüfgebiet – heute meist gleichbedeutend mit der zur Prüfung befähigten Person.
Arbeitgeber / Unternehmer
Die Pflicht liegt bei der Unternehmensleitung. Sie kann Aufgaben schriftlich an fachkundige Führungskräfte übertragen, bleibt aber für die Organisation verantwortlich.
Zertifizierungsstelle
Akkreditierte Stelle, die Managementsysteme (z. B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001, ISO/IEC 27001) zertifiziert und in Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits prüft.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Backup-Wiederherstellungstest durchgeführt werden?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; der IT-Grundschutz verlangt regelmäßige Tests. Bewährt ist mindestens ein vollständiger Restore-Test pro Jahr für jedes kritische System, bei ERP, MES und zentralen Servern auch quartalsweise oder nach jeder größeren Änderung. In der Produktion gehört die Wiederherstellung von Steuerungsprogrammen und Systemabbildern dazu. Dokumentieren Sie Ergebnis und benötigte Zeit.

Wie oft ist ein Penetrationstest sinnvoll?

Für Systeme, die aus dem Internet erreichbar sind, und für Fernwartungszugänge hat sich ein jährlicher Test etabliert, zusätzlich nach wesentlichen Änderungen wie neuen Schnittstellen oder einer Cloud-Anbindung. In Produktionsnetzen sollten aktive Tests nur in Wartungsfenstern und in Absprache mit den Anlagenherstellern stattfinden, weil ältere Steuerungen empfindlich auf Scans reagieren können.

Müssen Berechtigungen regelmäßig überprüft werden?

Ja. Der IT-Grundschutz fordert einen regelmäßigen Abgleich der vergebenen Rechte mit den tatsächlichen Aufgaben; für NIS-2-Einrichtungen ist die Zugriffskontrolle gesetzliche Mindestmaßnahme. Üblich ist eine jährliche Rezertifizierung durch die Führungskräfte und ein kürzerer, etwa halbjährlicher Blick auf Administrator- und Dienstleisterkonten. Bei Austritt oder Rollenwechsel sind Rechte sofort anzupassen.

Wie oft müssen Mitarbeitende in IT-Sicherheit geschult werden?

Das BSI empfiehlt eine Schulung bei der Einweisung neuer Beschäftigter und eine jährliche Information über aktuelle Bedrohungen und Neuerungen. Für NIS-2-Einrichtungen sind grundlegende Schulungen gesetzlich vorgeschrieben, das Intervall legt das Unternehmen fest. In Produktionsbetrieben sollten auch Schichtpersonal, Instandhaltung und regelmäßig tätige Fremdfirmen einbezogen werden.

Wie lange ist ein ISO-27001-Zertifikat gültig?

Drei Jahre, sofern in den beiden Jahren dazwischen jeweils ein Überwachungsaudit erfolgreich verläuft. Vor Ablauf muss die Rezertifizierung einschließlich Zertifizierungsentscheidung abgeschlossen sein. TISAX-Ergebnisse für die Automobilindustrie sind ebenfalls bis zu drei Jahre gültig; ihre Erneuerung sollte rund ein Jahr vor Ablauf eingeleitet werden.

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Quellen

Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Seite. Richtwerte und Regelwerksfristen ersetzen nicht Ihre Gefährdungsbeurteilung: Sie legen Art, Umfang und Fristen der Prüfungen für Ihren Betrieb fest – bei hoher Beanspruchung oder Mängeln kürzer. Maßgeblich sind die Vorschriften, die Herstellerangaben und die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft. Inhalt zuletzt geprüft: 18.10.2026.