Prüffristen für Regale und Lagereinrichtungen

Prüf- und Kontrollfristen · Arbeitsmittel & Anlagen

Ein umgefahrener Regalständer kann eine ganze Regalzeile zum Einsturz bringen. Für Regale, die mit Staplern beschickt werden, verlangt die DIN EN 15635 deshalb mindestens jährlich eine Inspektion durch eine fachkundige Person und dazwischen regelmäßige interne Kontrollen; rechtlich verankert ist die Prüfung in § 14 der Betriebssicherheitsverordnung. Die DGUV Informationen 208-043 und 208-061 konkretisieren Prüfumfang, Schadenseinstufung und Anfahrschutz. Diese Seite behandelt Paletten-, Kragarm- und Fachbodenregale, automatische Lager sowie Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe und Gasflaschen und zeigt, welche Fristen verbindlich und welche bewährte Richtwerte sind.

  • 7 Prüfgegenstände
  • 4 mit verbindlicher Höchstfrist
  • Inhalt geprüft: 18.10.2026

Was ist eine Regalinspektion nach DIN EN 15635?

Die Regalinspektion ist die systematische Prüfung ortsfester Stahlregale auf Schäden, Überlastung und Montagemängel. DIN EN 15635 unterscheidet die mindestens jährliche Experteninspektion durch eine fachkundige Person und kürzer getaktete interne Inspektionen durch den Lagerverantwortlichen. Schäden werden in die Stufen Grün, Orange und Rot eingeteilt, die das weitere Vorgehen bestimmen.

Prüffristen Regale und Lagereinrichtungen auf einen Blick

PrüfgegenstandPrüfung und FristWer prüft
Palettenregale und Einfahrregale mit StaplerbeschickungPrüfung nach der Montage: vor der ersten Verwendung und nach Umbauten GesetzRegelmäßige Prüfung (Experteninspektion): mindestens alle 12 Monate RegelwerkInterne Inspektion auf Anfahrschäden, Verformungen und Überladung: wöchentlich oder in risikobasiert festgelegten Abständen Kontrollezur Prüfung befähigte Personzur Prüfung befähigte Person (fachkundige Person im Sinne der DIN EN 15635)Lagerverantwortlicher bzw. unterwiesene Person
KragarmregalePrüfung nach der Montage: vor der ersten Verwendung und nach Umbauten GesetzRegelmäßige Prüfung: mindestens alle 12 Monate RegelwerkSichtkontrolle auf verformte Kragarme, fehlende Sicherungen und Überladung: wöchentlich (Empfehlung) Kontrollezur Prüfung befähigte Personzur Prüfung befähigte Personunterwiesene Lagermitarbeiter
Fachboden- und Weitspannregale mit manueller BeschickungPrüfung nach der Montage: vor der ersten Verwendung und nach Umbauten GesetzWiederkehrende Prüfung: nach Gefährdungsbeurteilung – bei Schadenseinflüssen üblich: jährlich GBUSichtkontrolle auf Überladung, Verformung und Standsicherheit: in festgelegten Abständen nach Gefährdungsbeurteilung Kontrollezur Prüfung befähigte Personzur Prüfung befähigte Personunterwiesene Beschäftigte
Anfahrschutz und Schadenserfassung an RegalanlagenPrüfung im Rahmen der Regalinspektion: mindestens alle 12 Monate RegelwerkSichtkontrolle des Anfahrschutzes auf Verformung und Befestigung: wöchentlich (Empfehlung) Kontrollezur Prüfung befähigte PersonBetreiber bzw. unterwiesene Beschäftigte
Regalbediengeräte, automatische Lager und kraftbetriebene RegaleWiederkehrende Prüfung: jährlich (Richtwert) RichtwertPrüfung nach prüfpflichtigen Änderungen: nach Umbauten, Software- oder Steuerungsänderungen GesetzFunktionskontrolle von Zugangssicherungen, Lichtschranken und Not-Halt: vor Arbeitsbeginn bzw. nach Herstellerangabe Kontrollezur Prüfung befähigte Person, häufig Herstellerservicezur Prüfung befähigte PersonBetreiber (unterwiesene Beschäftigte)
Sicherheitsschränke für entzündbare FlüssigkeitenWiederkehrende Prüfung: jährlich (Richtwert), Herstellerangaben beachten RichtwertKontrolle von Selbstschließung, Türdichtungen, Auffangwanne und Abluftanzeige: arbeitstäglich bzw. vor Benutzung Kontrollezur Prüfung befähigte Person bzw. vom Hersteller geschulte Personunterwiesene Beschäftigte
GasflaschenschränkeWiederkehrende Prüfung von Schrank, Türen und Lüftung: jährlich (Richtwert), Herstellerangaben beachten RichtwertKontrolle von Lüftungsfunktion, Flaschensicherung und Türschließung: arbeitstäglich bzw. vor Benutzung Kontrollezur Prüfung befähigte Person bzw. vom Hersteller geschulte Personunterwiesene Beschäftigte
Was bedeutet die Einordnung?
Gesetz Gesetzliche Höchstfrist
Die Frist steht ausdrücklich in einem Gesetz oder einer Verordnung. Sie darf nicht überschritten werden – kürzer geht immer.
Regelwerk Vorgabe im Regelwerk
Die Frist stammt aus einer Technischen Regel (TRBS, ASR, TRGS, AMR), einer DGUV Regel oder Norm. Wer abweicht, muss eine gleichwertige Sicherheit nachweisen.
Richtwert Richtwert
Bewährter Erfahrungswert. Die tatsächliche Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest – bei hoher Beanspruchung kürzer, bei nachweislich geringer Fehlerquote ggf. länger.
GBU Nach Gefährdungsbeurteilung
Keine Frist in Vorschriften oder Regeln. Sie legen Art, Umfang und Frist selbst fest und dokumentieren die Begründung (BetrSichV § 3 Abs. 6).
Kontrolle Kontrolle durch Beschäftigte
Sicht- und Funktionskontrollen vor oder während der Arbeit durch Benutzer bzw. unterwiesene Beschäftigte – sie ergänzen die Prüfung, ersetzen sie aber nicht.

Die Prüfgegenstände im Detail

Palettenregale und Einfahrregale mit Staplerbeschickung

Ortsfeste Stahlregale, die mit Staplern oder Schmalgangstaplern bedient werden, z. B. Paletten-, Einfahr-, Einschub- und Durchlaufregale.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Prüfung nach der Montagevor der ersten Verwendung und nach UmbautenGesetzliche Höchstfristzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 14 Abs. 1 und 3; DGUV Information 208-043
Regelmäßige Prüfung (Experteninspektion)mindestens alle 12 MonateVorgabe im Regelwerkzur Prüfung befähigte Person (fachkundige Person im Sinne der DIN EN 15635)BetrSichV § 14 Abs. 2 i. V. m. DIN EN 15635; TRBS 1201 Anhang 4 Nr. 14; DGUV Information 208-043
  • Kontrolle Interne Inspektion auf Anfahrschäden, Verformungen und Überladung – wöchentlich oder in risikobasiert festgelegten Abständen (Lagerverantwortlicher bzw. unterwiesene Person)Intervall nach DIN EN 15635 auf Basis einer Risikobetrachtung festlegen.
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Regale, die mit Flurförderzeugen be- und entladen werden, sind ständig Anfahr- und Absetzstößen ausgesetzt. Nach der Montage prüft eine befähigte Person den Aufbau nach Herstellervorgaben; danach verlangt DIN EN 15635 mindestens alle zwölf Monate eine Experteninspektion. Ergänzend sind in kürzeren Abständen interne Inspektionen durch den Lagerverantwortlichen vorzusehen.

Geprüft werden Stützen, Traversen, Traversensicherungen, Verbände, Bodenverankerung, Belastungsschilder und Durchschubsicherungen. Schäden werden nach dem Ampelprinzip eingestuft: Grün bedeutet beobachten und kennzeichnen, Orange erfordert baldiges Handeln und das betroffene Feld darf nach Entlastung nicht wieder belegt werden, Rot heißt sofort entlasten und sperren.

Das Ergebnis wird in einem Inspektionsbericht mit Lageplan dokumentiert, häufig ergänzt um eine Prüfplakette am Regalende. In der Praxis wird oft ein Lagerverantwortlicher nicht benannt, sodass Schäden zwischen den Jahresprüfungen niemand systematisch erfasst. Eine Schulung zur Regalinspektion schließt diese Lücke.

Quellen: DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ · BGN Vorschriften – TRBS 1201 Anhang 4: Beispiele für bewährte Prüffristen · DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“

Kragarmregale

Ein- und doppelseitige Kragarmregale für Langgut, Rohre, Profile und Plattenware, bedient mit Stapler, Seitenstapler oder Kran.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Prüfung nach der Montagevor der ersten Verwendung und nach UmbautenGesetzliche Höchstfristzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 14 Abs. 1 und 3; DGUV Information 208-043
Regelmäßige Prüfungmindestens alle 12 MonateVorgabe im Regelwerkzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 14 Abs. 2 i. V. m. DIN EN 15635; DGUV Information 208-043; TRBS 1201 Anhang 4 Nr. 14
  • Kontrolle Sichtkontrolle auf verformte Kragarme, fehlende Sicherungen und Überladung – wöchentlich (Empfehlung) (unterwiesene Lagermitarbeiter)Empfehlung der BGN für Regale mit Flurförderzeugbeschickung.
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Kragarmregale lagern schwere und sperrige Güter wie Stahlprofile, Rohre oder Platten. Werden sie mit Staplern oder Kranen beschickt, gelten dieselben Prüfpflichten wie für Palettenregale: Prüfung nach der Montage und regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person mindestens alle zwölf Monate.

Zum Prüfumfang gehören Stützen, Fußsockel und deren Verankerung, Kragarme mit Befestigung, Aufwinkelungen oder Abrollsicherungen sowie die Belastungsangaben. Bei Kragarmregalen müssen zulässige Lasten je Kragarm und je Stütze angegeben sein. Lagergut aus Rundmaterial darf nicht herausrollen können.

Anders als bei Palettenregalen gibt es für Kragarmregale meist keine Tabellen zulässiger Verformungen. Festgestellte Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sind deshalb grundsätzlich zu beheben oder das Regal ist außer Betrieb zu nehmen. Typischer Fehler: Kragarme werden mit dem Stapler „angehoben“ oder als Ablage für Anschlagmittel genutzt, wodurch bleibende Verformungen entstehen.

Quellen: DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ · DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ · BGN Branchenwissen – Überblick Prüffristen

Fachboden- und Weitspannregale mit manueller Beschickung

Von Hand be- und entladene Fachboden-, Weitspann- und Kleinteileregale in Lager, Werkstatt und Fertigung.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Prüfung nach der Montagevor der ersten Verwendung und nach UmbautenGesetzliche Höchstfristzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 14 Abs. 1 und 3; DGUV Information 208-043
Wiederkehrende Prüfungnach Gefährdungsbeurteilung – bei Schadenseinflüssen üblich: jährlichNach Gefährdungsbeurteilungzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2; DGUV Information 208-043
Bei rein manueller Beschickung kann nach Gefährdungsbeurteilung auf wiederkehrende Prüfungen verzichtet werden.
  • Kontrolle Sichtkontrolle auf Überladung, Verformung und Standsicherheit – in festgelegten Abständen nach Gefährdungsbeurteilung (unterwiesene Beschäftigte)
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Für Regale, die ausschließlich von Hand bestückt werden, sieht die DGUV Information 208-043 in der Regel keine Schäden verursachenden Einflüsse im Sinne von § 14 Abs. 2 BetrSichV. Der Arbeitgeber kann deshalb in der Gefährdungsbeurteilung begründet auf feste wiederkehrende Prüfungen verzichten. Die Prüfung nach der Montage bleibt dagegen Pflicht.

Anders sieht es aus, wenn Fachbodenregale gelegentlich mit Hubwagen oder Staplern angefahren werden, sehr hoch sind oder als Mehrgeschossanlage mit Bühnen ausgeführt sind. Dann ist eine regelmäßige Prüfung – in der Praxis meist jährlich – angebracht. Kraftbetriebene verfahrbare Regale sind stets prüfpflichtig.

Achten Sie bei Kontrollen auf die Einhaltung der Fach- und Feldlasten, sichere Wandverankerung schmaler Regale gegen Umkippen, unbeschädigte Fachböden und vollständige Verbindungsmittel. Ein häufiger Mangel sind fehlende Belastungsangaben, sodass Beschäftigte die zulässige Last nicht kennen. Halten Sie die Entscheidung gegen eine wiederkehrende Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung schriftlich fest.

Quellen: DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ · Gesetze im Internet – BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln · DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“

Anfahrschutz und Schadenserfassung an Regalanlagen

Rammschutz an Eckstützen und Durchfahrten sowie die laufende Erfassung und Einstufung von Regalschäden zwischen den Jahresprüfungen.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Prüfung im Rahmen der Regalinspektionmindestens alle 12 MonateVorgabe im Regelwerkzur Prüfung befähigte PersonDIN EN 15635; DGUV Information 208-061 Abschnitt 4.2.5; DGUV Information 208-043
  • Kontrolle Sichtkontrolle des Anfahrschutzes auf Verformung und Befestigung – wöchentlich (Empfehlung) (Betreiber bzw. unterwiesene Beschäftigte)Defekten oder verformten Anfahrschutz zeitnah ersetzen.
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Ortsfeste Regale, die mit frei verfahrbaren Fördermitteln wie Gabelstaplern bedient werden, brauchen an Eckbereichen und Durchfahrten einen eigenständigen, nicht mit dem Regal verbundenen Anfahrschutz mit gelb-schwarzer Kennzeichnung. Die DGUV Information 208-061 nennt als Mindestmaß eine Höhe von 0,3 m und die Aufnahme einer Aufprallenergie von 400 J, ohne dass die Stütze berührt wird; empfohlen werden 400 mm und mehr.

Der Anfahrschutz wird bei der jährlichen Regalinspektion mitgeprüft. Weil Anfahrschäden aber täglich passieren können, hat sich eine wöchentliche Sichtkontrolle durch Lagerpersonal bewährt. Wichtig ist eine klare Meldekultur: Fahrer müssen Anfahrungen sofort melden dürfen, ohne Sanktionen zu befürchten.

Ein verformter Anfahrschutz hat seine Energie bereits aufgenommen und schützt beim nächsten Anprall nicht mehr zuverlässig. Dokumentieren Sie Schäden mit Datum und Lage, damit sich Brennpunkte erkennen lassen – etwa enge Kurvenradien oder schlecht beleuchtete Gänge.

Quellen: DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ · DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ · BGN Branchenwissen – Überblick Prüffristen

Regalbediengeräte, automatische Lager und kraftbetriebene Regale

Regalbediengeräte in Hochregal- und Kleinteilelagern, Umlauf- und Paternosterregale, Lagerlifte sowie verfahrbare Regale mit Antrieb.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Wiederkehrende Prüfungjährlich (Richtwert)Richtwertzur Prüfung befähigte Person, häufig HerstellerserviceBetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2; TRBS 1201 Anhang 4 Nr. 13 und 14
Kraftbetriebene Regale gelten nach DGUV Information 208-043 stets als schadensanfällig.
Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungennach Umbauten, Software- oder SteuerungsänderungenGesetzliche Höchstfristzur Prüfung befähigte PersonBetrSichV § 14 Abs. 3
  • Kontrolle Funktionskontrolle von Zugangssicherungen, Lichtschranken und Not-Halt – vor Arbeitsbeginn bzw. nach Herstellerangabe (Betreiber (unterwiesene Beschäftigte))Grundlage: BetrSichV § 4 Abs. 5 (regelmäßige Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen).
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Automatische Lagersysteme verbinden Regal und Maschine. Die TRBS 1201 nennt sowohl für Regalbediengeräte als auch für kraftbetriebene Regale einen jährlichen Prüfabstand als bewährt; Herstellervorgaben zur Wartung kommen hinzu.

Geprüft werden Fahr-, Hub- und Teleskopantriebe, Bremsen, Seile oder Riemen, Endlagen- und Überlastabschaltungen, Zugangsschutz zu Gassen, Not-Halt, Sicherheitslichtschranken an Bedienöffnungen von Lagerliften sowie die Regalkonstruktion selbst. Die elektrische Ausrüstung wird zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft.

Besonders unfallträchtig ist die Störungsbeseitigung in der Regalgasse. Dafür ist ein schriftliches Konzept auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, das Freischalten, Sichern und Zutritt regelt. Nach Änderungen an Steuerung, Software oder Lagerplatzkonfiguration ist vor dem Weiterbetrieb eine Prüfung nötig. In der Praxis werden Schutztüren und Zugangsschalter häufig manipuliert, um Störungen schneller zu beheben – das muss die Kontrolle aufdecken.

Quellen: BGN Vorschriften – TRBS 1201 Anhang 4: Beispiele für bewährte Prüffristen · DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ · DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“

Sicherheitsschränke für entzündbare Flüssigkeiten

Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke nach DIN EN 14470-1 mit selbstschließenden Türen, Feststellanlage und gegebenenfalls technischer Lüftung.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Wiederkehrende Prüfungjährlich (Richtwert), Herstellerangaben beachtenRichtwertzur Prüfung befähigte Person bzw. vom Hersteller geschulte PersonBetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2; TRGS 510 Nr. 5.9 und Anhang 1; DGUV Information 213-850
  • Kontrolle Kontrolle von Selbstschließung, Türdichtungen, Auffangwanne und Abluftanzeige – arbeitstäglich bzw. vor Benutzung (unterwiesene Beschäftigte)TRGS 510 Nr. 5.9 nennt arbeitstägliche Funktionskontrollen als geeignetes Verfahren.
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Sicherheitsschränke erlauben die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Arbeitsraum, weil sie im Brandfall das Lagergut für eine definierte Zeit schützen. Diese Wirkung hängt an Bauteilen, die sich abnutzen: Türschließer, Feststellanlage mit thermischer Auslösung, Dichtungen, Lüftungsklappen und Auffangwanne.

Eine feste Frist aus Verordnung oder TRGS gibt es nicht. TRGS 510 verlangt, Lagereinrichtungen erstmalig und regelmäßig in angemessenen Abständen auf Funktion und Wirksamkeit zu kontrollieren. Für die wiederkehrende Prüfung gilt ein Abstand von höchstens einem Jahr als bewährt, wie ihn die DGUV Information für Laboratorien empfiehlt; Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung sind zusätzlich zu beachten.

Geprüft werden Schließverhalten und Schließzeit, Auslösung der Feststellanlage, Zustand von Dichtungen und Scharnieren, Potenzialausgleich bei Schränken ohne Lüftung sowie Anschluss und Funktion der Abluft. Halten Sie das Ergebnis mit Prüfplakette am Schrank fest. Typischer Fehler: Türen werden mit Keilen offen gehalten, was die Schutzfunktion vollständig aufhebt.

Quellen: BGN Vorschriften – TRGS 510 Anhang 1: Lagerung in Sicherheitsschränken · BGN Vorschriften – TRGS 510 Abschnitt 5 (u. a. 5.9 Überprüfungen und Kontrollen) · KomNet NRW – Prüfpflicht für Sicherheitsschränke (Dialog 43683)

Gasflaschenschränke

Feuerwiderstandsfähige Schränke nach DIN EN 14470-2 für Druckgasflaschen in Arbeitsräumen, mit technischer Lüftung und Flaschensicherung.

PrüfungFrist und EinordnungWer prüftRechtsgrundlage
Wiederkehrende Prüfung von Schrank, Türen und Lüftungjährlich (Richtwert), Herstellerangaben beachtenRichtwertzur Prüfung befähigte Person bzw. vom Hersteller geschulte PersonBetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2; TRGS 510 Nr. 4 und 5.9
  • Kontrolle Kontrolle von Lüftungsfunktion, Flaschensicherung und Türschließung – arbeitstäglich bzw. vor Benutzung (unterwiesene Beschäftigte)
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Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nach TRGS 510 nur in Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 30 Minuten nach DIN EN 14470-2 gelagert werden. Schränke der Klasse G90 erfüllen zahlreiche Lageranforderungen gleich mit, sofern die Lüftungsanforderungen der Norm und die Herstellerangaben eingehalten werden.

Wie bei Schränken für Flüssigkeiten gibt es keine feste Prüffrist in Verordnung oder TRGS. Bewährt ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person, die Türschließung, Dichtungen, Flaschenhalterungen, Durchführungen für Gasleitungen und vor allem die technische Lüftung mit ihrer Luftwechselrate und Überwachung umfasst.

Zusätzlich sind Druckminderer, Armaturen und Leitungen der angeschlossenen Gasversorgung zu prüfen; diese Anforderungen finden Sie bei den Gas- und Flüssiggasanlagen. Häufiger Praxismangel: Die Abluft wird bei Umbauten abgeklemmt oder der Ventilator fällt unbemerkt aus. Eine Anzeige oder ein Alarm für die Lüftung erleichtert die tägliche Kontrolle erheblich.

Quellen: BGN Vorschriften – TRGS 510 Abschnitt 5 (u. a. 5.9 Überprüfungen und Kontrollen) · BGN Vorschriften – TRGS 510 Anhang 1: Lagerung in Sicherheitsschränken · Gesetze im Internet – BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Wer darf prüfen?
Zur Prüfung befähigte Person
Vom Arbeitgeber beauftragte Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse verfügt (BetrSichV § 2 Abs. 6, TRBS 1203). Sie ist bei der Prüfung weisungsfrei.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Regale, die mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen beschickt werden, sind nach DIN EN 15635 mindestens alle zwölf Monate durch eine fachkundige beziehungsweise befähigte Person zu inspizieren. Die TRBS 1201 nennt den Jahresabstand ebenfalls als bewährt. Dazwischen erfolgen interne Kontrollen, etwa wöchentlich, deren Abstand der Betreiber anhand einer Risikobetrachtung festlegt. Handbeschickte Regale können nach Gefährdungsbeurteilung ausgenommen sein.

Wer darf Regale prüfen?

Die regelmäßige Prüfung übernimmt eine zur Prüfung befähigte Person mit einschlägiger Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit im Regalbau, etwa qualifizierte Monteure von Herstellern und Wartungsfirmen oder geschultes eigenes Personal. Sie darf bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Die internen Inspektionen kann ein unterwiesener Lagerverantwortlicher durchführen, für den die Norm eine klare Benennung vorsieht.

Was bedeuten Grün, Orange und Rot bei Regalschäden?

Grün steht für geringe Schäden, die nur beobachtet und gekennzeichnet werden; die Tragfähigkeit bleibt erhalten. Orange bedeutet eine gefährliche Beschädigung, die möglichst bald zu beheben ist – entlastete Felder dürfen bis zur Reparatur nicht wieder belegt werden. Rot ist eine sehr schwere Beschädigung: Das Regal ist sofort zu entlasten und zu sperren, bis die Instandsetzung erfolgt ist.

Müssen Fachbodenregale geprüft werden?

Nach der Montage ja. Für wiederkehrende Prüfungen kommt es auf die Gefährdungsbeurteilung an: Werden Fachbodenregale ausschließlich von Hand bestückt, sind Schäden verursachende Einflüsse meist nicht zu erwarten, sodass auf regelmäßige Prüfungen verzichtet werden kann. Werden sie mit Hubwagen oder Staplern angefahren oder sind sie kraftbetrieben verfahrbar, ist eine regelmäßige, in der Praxis jährliche Prüfung erforderlich.

Wie oft müssen Sicherheitsschränke geprüft werden?

Eine feste Frist in Verordnung oder TRGS gibt es nicht. TRGS 510 verlangt regelmäßige Kontrollen von Lagereinrichtungen in angemessenen Abständen. Bewährt hat sich eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person, wie sie das DGUV-Regelwerk für Laboratorien empfiehlt; Herstellerangaben gehen vor, wenn sie strenger sind. Geprüft werden Türschließung, Feststellanlage, Dichtungen und die technische Lüftung.

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Quellen

Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Seite. Richtwerte und Regelwerksfristen ersetzen nicht Ihre Gefährdungsbeurteilung: Sie legen Art, Umfang und Fristen der Prüfungen für Ihren Betrieb fest – bei hoher Beanspruchung oder Mängeln kürzer. Maßgeblich sind die Vorschriften, die Herstellerangaben und die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft. Inhalt zuletzt geprüft: 18.10.2026.